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Urheberrecht

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AGBs

1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

Abweichende und/ oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Begriffsbestimmungen:

1.1 Hardware = die im Angebot/Kaufvertrag bezeichneten Geräte der Daten- Textverarbeitung sowie die dazugehörigen Betriebssysteme und Zubehör.

1.2 Software= Standard- und Individualprogramme, sowie ggf. gesondert vereinbarte Dienstleistungen wie Schulung, Einweisung und Programmpflege. Unter Standardprogramm verstehen wir Software, die bestimmte Anwendungsprobleme löst, z.B. eine Textverarbeitung oder eine Brachenlösung, die aber nicht auf die individuellen Anforderungen eines einzelnen Anwenders zugeschnitten ist. Unter Individualprogramm verstehen wir Anwendersoftware, die speziell für einen Benutzer entwickelt wurde oder durch Modifikation von Standardprogramm auf dessen individuellen Anforderungen eines einzelnen Anwenders zugeschnitten ist. Unter Individualprogramm verstehen wir Anwendersoftware, die speziell für einen Benutzer entwickelt wurde oder durch Modifikation von Standardprogrammen auf dessen individuelle Verhältnisse angepasst wurde. Der Lieferumfang für Software beinhaltet die Datenträger zur Speicherung der maschinenlesbaren Programme. Zum Lieferumfang gehören weder die Quellprogramme, noch die Dateibeschreibung. Standardprogramme werden mit einer Bedienungsanleitung geliefert, bei der die zur Bedienung des Computers notwendigen Grundkenntnisse vorausgesetzt werden. Individualprogramme werden nach unserer Wahl mit einer schriftlichen Anweisung oder einer einmaligen mündlichen Einweisung bei Programmübergabe in unseren Geschäftsräumen geliefert. Für alle von uns bereitgestellte Software erwirbt der Vertragspartner ein einfaches, befristetes oder unbefristetes Recht zur Nutzung der Programme auf einem einzelnen Computersystem (=Benutzerlizenz). Das heißt, der darf die Programme nicht für die Benutzung auf weitere Computeranlagen vervielfältigen, oder diese anderen zur Nutzung überlassen oder zugänglich machen. Wir dürfen unsere Interessen durch geeignete Maßnahmen in den Programmen schützen.

2. Lieferfristen, Lieferort Wir sind stets bemüht, die vereinbarten oder angegebenen Lieferzeiten pünktlich einzuhalten. Werden diese um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, eine Nachfrist zu setzten. Diese Nachfrist muss angemessen sein und beträgt mindestens sechs Wochen. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Teillieferungen sind zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten unsere Geschäftsräume als Lieferort. Lieferung und Gefahrübergang erfolgen, wenn die Ware unsre Räume verlässt.

3. Gewährleistung und Haftung Bei berechtigten Beanstandungen von Warenlieferungen leisten wir bei privaten Endverbrauchern Gewähr für die Dauer der Gesetzlichen Fristen, bei gewerblichen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferdatum nach folgenden Bedingungen: Mängelrügen sind unmittelbar nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch binnen einer Woche, bei uns schriftlich geltend zu machen. Je nach Art der Lieferung werden wir nach unsrer eigenen Wahl die fehlerhafte Ware zurücknehmen und gegen einwandfreie ersetzen oder den Minderwert ersetzten oder nachbessern. Im Falle von Mängelrügen ist die beanstandete Ware auf unseren Wunsch an unsere Anschrift zurückzuschicken. Hierzu ist die Originalverpackung zu verwenden. Für Transportschäden wegen unzureichender Verpackung haftet weder der Transporteur noch wir! Die Gewährleistung für Mängel an Geräten ist auf die Nachbesserung beschränkt. Führt auch wiederholte Nachbesserung nicht zum Erfolg, so haben wir das Recht, zu wandeln oder eine Minderung zu gewähren. Für die von uns erstellte Software gewährleisten wir, da? Diese nicht mit Fehlern behaftet ist, die die vertragsgemäße Nutzung wesentlich mindert. Treten Fehler auf, verpflichtet sich der Kunde, uns sofort zu benachrichtigen, genau zu beschreiben, wie der Fehler sich äußert und wann er auftritt, alle für den Test erforderlichen Daten und Ausdrucke zur Verfügung zu stellen, sowie Testzeiten einzuräumen und in angemessenen Umfang personelle Unterstützung zu leisten. Nachvollziehbare Fehler werden von uns innerhalb der Garantiezeit von 12 Monaten kostenlos korrigiert, sofern ein Fest- oder Höchstpreis für die Programme vereinbart war. Bei aufwandsabhängigem Preis für die Programmerstellung oder bei einer Programmänderung werden Fehlerkorrekturen als Teil der Programmerstellungskosten berechnet. Das gleiche gilt, wenn schriftlich zugesicherte Eigenschaften fehlen. Bei individualprogrammen oder Programmänderungen beginnt unmittelbar auf die Lieferung eine 3 Monate dauernde Testperiode. Der Kunde verpflichtet sich, während dieser Zeit alle für den geplanten Einsatzbereich anfallenden Möglichkeiten durchzutesten und festgestellte Programmfehler ohne Verzug sofort mitzuteilen. Während der Testperiode können aus dem Test und seinen Folgen keinerlei Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden. Benutzt der Kunden die Programme mit Orginaldaten, gelten die Programme als abgenommen. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Veränderungen an der Hardware oder Software vornimmt oder sie unsachgemäß behandelt. Dies gilt auch dann, wenn die Software auf einer anderen als der dafür vorgesehenen Maschinenkonfiguration eingesetzt wird. Über die Verpflichtung zur Nachbesserung hinausgehende Ansprüche, insbesondere Inanspruchnahme Dritter, Minderung, Rücktritt vom Vertrage und Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Für alle anderen vom Gesetz vorgeschriebenen Fälle wird ein etwaiger Ersatzanspruch auf die Hälfte des Waren- oder Leistungswertes beschränkt. Soweit gesetzlich zulässig, haften wir nicht für indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, sowie für den Verlust aufgezeichneter Daten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten ausreichend zu sichern und selbst zu prüfen, ob diese richtig verarbeitet werden.

4. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis für Hardware und fertige Standardsoftware ist sofort und ohne Abzug nach Lieferung und Betriebsbereitschaft fällig. Aufträge für Individualprogramme zu Festpreisen sind wie folgt zahlbar: 30% bei Auftragserteilung, 30% bei internen Testbeginn, 30% bei Übergabe und und 10% nach dreißig Tagen. Am 10. Tage nach Fälligkeit ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Leitzins der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 10% verpflichtet, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Darüber hinaus entbindet uns der Zahlungsverzug von weiteren Leistungen und der Einhaltung von Lieferfristen. Alle anderen Leistungen sind zu unseren am Tage der Leistung gültigen Tagessätzen zahlbar, zuzüglich, zuzüglich etwaiger Reisekosten, und sofort nach Rechnungserstellung fällig.

5. Eigentumsrechte Der Kaufgegenstand = Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Leistungen aus diesem Vertrag unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers eine einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Der Kunde ist nicht berechtigt, vor Übergang des Eigentums an ihn das Eigentum an Dritte zu übertragen oder Dritten den Besitz an dem Kaufgegenstand zu überlassen. Vollstreckungsansprüche Dritter zeigt der Kunde sofort an und ersetzt uns, falls er dies unterlässt, alle Kosten für eventuelle Gegenmaßnahmen zum Schutz unseres Eigentums. Programme= Software bleiben in jedem Falle unser alleiniges Eigentum. Verstößt der Vertragspartner gegen die Vereinbarungen dieses Vertrages, indem er die Programme Dritten zur Nutzung überlässt oder diesen zugänglich macht, haftet dieser in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden

6. Gerichtsstand Alle etwaig auftretetenden Streitigkeiten werden wir mit dem Käufer außergerichtlich zu lösen versuchen. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung dennoch unvermeidbar sein, ist als Gerichtsstand Essen vereinbart.

7. Allgemeines Die Unwirklichkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungenzu ersetzten, die den wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten entsprechen.



Schaal Informatic GmbH

Im Teelbruch 110
45219 Essen

02054 / 95010
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Geschäftsführer Peter Schaal
Amtsgericht Essen HR 5166
USt-Id Nr. DE 119 689 777

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV
Peter Schaal

Gestaltung & Realisierung
Sonja Schaal